Palliativ
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Betreuung durch unser SAPV-Team aktuell in Frage kommt, sprechen Sie uns gerne an. Wir nehmen uns Zeit für eine unverbindliche Beratung und klären die nächsten Schritte gemeinsam mit Ihnen.
Wenn die Voraussetzungen für eine SAPV-Versorgung gegeben sind, vereinbaren wir zeitnah und entsprechend der Dringlichkeit einen Hausbesuch beim Patienten.
Liegt noch keine Erstverordnung des Haus- oder Klinik-Arztes vor, sind wir bei der Organisation behilflich
SAPV-einfach erklärt
SAPV steht für Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung.
Sie richtet sich an Menschen mit einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung und einer hohen Symptomlast wie z.B. schwer behandelbaren Schmerzen, starker Luftnot, Übelkeit oder Unruhe.
Die Versorgung (Begleitung) erfolgt zu Hause im gewohnten Umfeld oder auch im Pflegeheim.
SAPV ist immer ein zusätzliches Angebot, sie ersetzt nicht die Aufgaben des Hausarztes, des Pflegedienstes oder die Versorgung der Betroffenen durch eine Pflegeeinrichtung.
Unser Ziel ist es, Leiden zu lindern, Sicherheit zu geben, Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern und das Leben zu Hause so menschenwürdig und selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.
Damit wir Sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung begleiten können, benötigen wir Ihre Zustimmung (oder die des Bevollmächtigten oder des Betreuers), die des Hausarztes, sowie eine Verordnung (Muster 63). Die Verordnung kann durch den Hausarzt, oder einen Fach-bzw.-Klinikarzt ausgestellt werden.
Wie wir unterstützen können
- Betreuung in der eigenen Häuslichkeit oder auch in Pflegeeinrichtungen
- Regelmäßige Hausbesuche und telefonische Begleitung/Beratung
- Schmerztherapeutische und palliativmedizinische Behandlung – z.B. bei starker Atemnot, Angst, Unruhe oder Übelkeit, ggf. mittels Medikamentenpumpen
- 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Krisenintervention für Patienten und Angehörige
- Individuelle Anpassung der Behandlungspläne an die aktuelle Situation
- Enge Zusammenarbeit mit den Hausärzten
- Begleitung, Unterstützung und Anleitung der Angehörigen
- Beratung und Unterstützung der Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen in palliativ-pflegerischen Fragen
- Durchführung von entlastenden Aszites- oder Pleurapunktionen
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Hilfestellung und Beratung rund um das Thema und die Erstellung
- Vernetzung aller an der Versorgung Beteiligten
Kostenübernahme
Die Kosten für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) werden nach Prüfung und Genehmigung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jeder gesetzlich Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Private Krankenversicherungen orientieren sich in der Regel an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen, sind jedoch nicht verpflichtet, die Kosten in jedem Fall zu übernehmen. Daher empfiehlt es sich, vor Inanspruchnahme der SAPV bei der eigenen privaten Krankenversicherung nach den jeweiligen Voraussetzungen zu fragen.
Unser Versorgungsgebiet
Wir betreuen Patientinnen und Patienten im Stadtgebiet und Landkreis Passau.